Allgemeine Geschäftsbedingungen „GO-EXCELLENT“

Indem Sie mit mir einen Termin vereinbaren und/oder eine Behandlung in Auftrag geben, oder sich mit mir, auch nur mündlich, einverstanden erklären, kommt ein Behandlungsvertrag zu Stande bzw. Sie erklären sich mit den folgenden AGB`s einverstanden:

§ 1 Geltung der Bedingungen  

Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Pferdephysiotherapeutin Kerstin Below und Patientenbesitzer (hierunter fallen auch: Kunden, Tiereigentümer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter) über das Pferd als Behandlungsvertrag gem. §611 Abs.1 BGB. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

§ 2 Behandlungsvertrag

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie am Tier erbringt der Pferdephysiotherapeut seine Dienste gegenüber dem Patienten/Besitzer. Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. §611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Der Patientenbesitzer hat das Recht sich aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Patientenbesitzers abhängt, übernimmt der Pferdephysiotherapeut keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels. Der Therapeut kann den Patientenbesitzer nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Patientenbesitzer Beratungsinhalte und Therapie negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt wurden.

§ 3 Terminvereinbarung

Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie telefonisch, per e-mail, sms/whats app oder mündlich bestätigt wurden. Alle Termine, die 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin nicht abgesagt werden, werden dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form von höherer Gewalt nach BGB. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zur Verspätungen seitens des Therapeuten. Ab einer Verspätung von ca. 15 Minuten, werde ich Sie, soweit ich Ihre Tel./Mobilnummer habe, telefonisch informieren.

§ 4 Haftung

Der Patientenbesitzer haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden, welche meine Person, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch das Verschulden des Kunden oder Verschulden des Tieres verursacht wurden, unmittelbar in voller Höhe. Ansprüche aus versehentlicher oder unwissender Fehlinformation sind – soweit BGB zulässig – ausgeschlossen.

§ 5  Zahlungsbedingungen

Die Therapiekosten sind grundsätzlich nach der Behandlung/Beratung in bar direkt beim Therapeuten zu begleichen. Der Patientenbesitzer erhält hierfür eine entsprechende Quittung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

§ 6 Datenschutz

Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses  zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Patientenbesitzer  auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Patientenbesitzers ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Patientenbesitzer hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen.   Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGBs unwirksam werden oder sollten die AGBs unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen davon ausgeschlossen. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Therapeut und Patientenbesitzer ergebenen Streitigkeiten, ist die Klage bei Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Therapeuten zuständig ist.